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Schenkung Immobilie | Übertragungsvertrag | Schenkung Immobilie auf Kinder | Schenkungssteuer

Haus, Immobilie oder Grundstück mit einem Schenkungsvertrag zu Lebzeiten überschreiben

Noch vor Jahreswechsel – schnell, kompetent, zuverlässig

Bei der Schenkung einer Immobilie wird durch einen Schenkungsvertrag, bzw. Übertragungsvertrag, das Haus oder die Immobilie überschrieben. Das sogenannte Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden.

Schenkungsvertrag – Immobile zu Lebzeiten überschreiben

Sie wollen Ihr Haus oder ihre Immobilie zu Lebzeiten überschreiben lassen, z.B. an ihre Kinder? Sie brauchen rechtlichen Rat zum Thema vorweggenommene Erbfolge, und im Rahmen der Sicherung Ihrer Rechte z.B. zum Thema Nießbrauch? Sie möchten über eine Schenkung Erbschaftsteuern reduzieren?

Als Notariatskanzlei mit Fachanwaltschaft im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Bau- und Architektenrecht sind wir u.a. auf die Vermögensnachfolgeplanung von Immobilien spezialisiert und beraten Sie – auch über Bad Homburg hinaus – umfassend zu allen rechtlichen und notariellen Themen rund um das Immobilienrecht, z.B. bei der Schenkung, bzw. Übertragung von Haus, Immobilie oder Grundstück und natürlich bei allen Arten von Kaufverträgen. Wir nehmen die Gestaltung, Prüfung und die Beurkundung des Schenkungsvertrags vor und kümmern uns im Rahmen der Abwicklung als Notarkanzlei selbstverständlich um den Grundbucheintrag.

Haingasse 1
61348 Bad Homburg v.d.H.

office@rechtsanwaltskanzlei-wagner.de

06172 – 171 00 88

06172 – 171 06 98

Kommen Sie einfach auf uns zu, wenn Sie Fragen haben.

Ihr Erfolg durch unser kompetentes Team

Wir beraten Sie erstklassig und rechtssicher und lösen ihre notariellen und anwaltlichen Anliegen effizient und erfolgreich. Dafür steht Ihnen jederzeit unser kompetentes und zuverlässiges Kanzlei-Team zur Seite – vor Ort, telefonisch und digital. Unsere Mandaten können sich auf die hohe fachliche Qualifikation aller unserer Mitarbeiter verlassen – von der Notarin über die Fachanwältin bis hin zur ausgebildeten Notarfachwirtin.

Eine zielorientierte Beratung in verständlicher Sprache und eine unkomplizierte, zügige Abwicklung ihrer Angelegenheiten prägen unsere Notarkanzlei. Besonders kennzeichnend für unser Kanzlei-Team ist zudem der freundliche, empathische Umgang mit unseren Mandanten. Die Vertraulichkeit und digitale Sicherheit ihrer Daten und Informationen ist dabei stets gewährleistet.

Notarkosten bei der Schenkung

Wenn Sie z.B. ihr Haus oder ihre Wohnung überschreiben lassen, fallen bei der Beurkundung einer Schenkung Notarkosten an, die sich nach der Gebührentabelle für Notare (GNotKG) richten. Damit sind die Kosten bei allen Notaren gleich.

Die 10-Jahresfrist bei der Schenkung von Immobilien

Wer eine Immobilie, z.B. ein Haus, überschreiben möchte, sollte bei der Schenkung die 10-Jahresfrist berücksichtigen: Zehn Jahre ist die Frist, die eine Schenkung zurückliegen muss, damit sie nicht mehr im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruches des Erbberechtigten angerechnet wird (§ 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB). Erst nach 10 Jahren fällt also der Anteil der Schenkung aus dem Pflichtteil des Nachlasses heraus.

Und es gibt im Rahmen der Schenkung eine weitere 10-Jahresfrist – die steuerliche: alle 10 Jahre werden Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer wirksam. Fristbeginn bei der Schenkung eines Grundstücks ist: sobald das Grundstück wirtschaftlich vollständig in das Vermögen des Beschenkten übergegangen ist, und dies vom Notar beurkundet wurde.

Schenkungsvertrag: Nießbrauch

Der Nießbrauch bei einer Schenkung bedeutet, dass Sie weiterhin das Nutzungsrecht an der Immobilie behalten. Es empfiehlt sich oft bei Schenkungen ein Nießbrauch oder Wohnrecht zu vereinbaren, um die eigenen Rechte zur Nutzung der geschenkten Immobilie zu sichern. Bei der Schenkung wird in diesem Fall ein Nutzungsrecht zugunsten des bisherigen Besitzers in einem Schenkungsvertrag vereinbart, – meist auf Lebenszeit. Zwecks Sicherung wird eine Eintragung ins Grundbuch empfohlen.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei und Notariatskanzlei in Bad Homburg

Als Rechtsanwälte und als Notarkanzlei in Bad Homburg sind wir ihr hochqualifizierter und erfolgreicher Partner. Wir bieten eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung für Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen.

Über das Thema Schenkung und Schenkungsvertrag im Immobilienrecht hinaus, sind wir mit unseren Anwälten und als Notariat in folgenden Rechtsgebieten tätig: 

  • Immobilienrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Architektenrecht
  • Privates und öffentliches Baurecht
  • Forderungsmanagement
  • Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.

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