Sprung zum Inhalt

„Immobilienrechtliche Beratung
braucht Vertrauen – und einen
erfahrenen Partner mit einem
klaren Blick aufs Ganze“

Wagner Rechtsanwalts- und Notarkanzlei
Rechtliche Beratung und notarielle Amtstätigkeit in
Bad Homburg vor der Höhe

Als Profis für Immobilienrecht bieten wir Ihnen eine genau auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Beratung.

Unsere Kanzlei umfasst die anwaltliche Beratung und Vertretung sowie notarielle Tätigkeiten. Informationen zu den jeweiligen Aufgabenbereichen und Leistungen finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.

Machen Sie einen Termin aus und lassen sich zeitnah persönlich beraten

Leistungen der Kanzlei

Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht umfasst verschiedene rechtliche Fragestellungen, die sich aus den Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen ergeben. Hierzu zählt insbesondere das Allgemeine Vertragsrecht.

Wir beraten und vertreten Sie bei zivilrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich. Dazu gehören die Vermittlung zwischen den Parteien sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

Zu unseren Tätigkeiten gehören die Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen sowie die Klärung rechtlicher Fragen im Rahmen gutachterlicher Tätigkeiten.

Darüber hinaus begleiten wir die außergerichtliche Konfliktregelung vor Schieds- und Schlichtungsstellen und beraten im Zusammenhang mit Mediationsverfahren.

Die Beratung umfasst auch die Erörterung Ihrer Wünsche und Vorstellungen, um die jeweiligen rechtlichen Fragestellungen zu klären und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten.

Architektenrecht

Als Teil des Baurechts umfasst das Architektenrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Architekten und Bauherren bzw. Auftraggebern. Hierbei sind insbesondere die vertraglichen Pflichten des Architekten, der Umfang der geschuldeten Leistungen, die Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler sowie mögliche Urheberrechte am Architektenwerk von Bedeutung.

Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.

  • Architektenhaftung
  • Architektenhonorar
  • Architektenvertrag
  • Planungsfehler
  • Überwachungsfehler
  • Kündigung des Architektenvertrages

Bei Fragen zum Architektenrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Baurecht

Wer mit einem Bauvorhaben befasst ist, wird mit einer Vielzahl unterschiedlicher Beteiligter, Anforderungen und Ansprüche konfrontiert. Dabei stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Planung, Organisation und Durchführung des Bauvorhabens zu klären sind. Ziel ist es, rechtliche Probleme zu vermeiden oder bestehende Konflikte rechtlich und wirtschaftlich zu lösen.

Unsere Beratung umfasst die Planung und Vergabe von Bauvorhaben sowie rechtliche Fragestellungen, die während und nach Abschluss der Bauausführung entstehen. Wir beraten Sie im Vorfeld von Verhandlungen und wirken auf Wunsch daran mit. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung.

Im privaten Baurecht beraten wir in den Bereichen Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Bauvertragsrecht sowie Bauvertragsmanagement. Darüber hinaus umfasst unsere Tätigkeit auch das öffentliche Baurecht.

Wir übernehmen auch die baubegleitende Rechtsberatung für Bauprojekte.

Dieses Dienstleistungskonzept umfasst rechtliche Beratungs- und Organisationsaufgaben von der Strukturierung der juristischen Gesamtkonzeption bis zum Nachforderungsmanagement. Bei Fragen zum Baurecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement umfasst die Überwachung und Einforderung offener Forderungen. Bleiben Zahlungen trotz erbrachter Leistungen aus und reagieren Vertragspartner nicht auf Mahnungen, können weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung erforderlich sein.

Als Rechtsanwaltskanzlei übernehmen wir die rechtliche Bearbeitung offener Forderungen. Dies umfasst insbesondere das Mahnwesen sowie die Prüfung und Einleitung weiterer rechtlicher Schritte.

Befindet sich der Schuldner mit dem Ausgleich der Forderung in Verzug, hat er die Kosten der Rechtsverfolgung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich zu tragen. In vielen Fällen kann ein anwaltliches Aufforderungsschreiben dazu beitragen, eine ausstehende Zahlung außergerichtlich zu klären.

Maklerrecht

Wir bieten im Bereich des Maklerrechts rechtlichen Beistand von der Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.
Wir unterstützen Sie u. a. bei der Überprüfung, ob tatsächlich ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist und bei der Durchsetzung und Abwehr von Provisionen.

Aufgrund der vielfältigen gesetzlichen Regelungen im Bereich des Maklerrechts (MaBV, Preisangabenverordnung, BGB, Standesregeln für Makler und Hausverwalter, Wettbewerbsregeln für Immobilienmakler), aber auch wegen der mannigfaltigen Rechtsprechung ist anwaltliche Unterstützung oftmals notwendig, um seine rechtlichen Interessen auch tatsächlich durchzusetzen.

Die Rechtsanwaltskanzlei und Notarkanzlei Wagner kann auf eine langjährige Erfahrung im Bereich des Maklerrechts zurückgreifen und bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Interessenvertretung.

Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs zur Verfügung.

Mietrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen des Mietrechts, insbesondere der Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Wir vertreten Sie sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir begleiten Sie auch bei Übergaben von Mietobjekten.


Neben den klassischen Feldern des Mietrechts wie z. B. Kündigungen, Mietkaution, Schönheitsreparaturen, Mängel, Mietminderung, Mieterhöhung, Modernisierung und Betriebskosten sind wir auch auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung tätig.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst immobilien- und gemeinschaftsrechtliche Vorschriften, die das Verhältnis zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern sowie zwischen Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung regeln. Streitigkeiten können sowohl zwischen einzelnen Wohnungseigentümern als auch mit dem Verwalter entstehen.

Von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten des einzelnen Wohnungseigentümers und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Weitere rechtliche Fragestellungen betreffen die ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnanlage, die Befugnisse des Verwalters sowie die Rechtmäßigkeit von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen.

Zu den Themenbereichen des Wohnungseigentumsrechts gehören insbesondere:

  • Abgrenzung Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Bauliche Veränderungen
  • Beschlussanfechtung
  • Beschlusskompetenzen
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
  • Sondernutzungsrechte
  • Verwalter
  • Verwalterbeirat
  • Wohngeld

Darüber hinaus beraten wir zum Entzug des Wohnungseigentums sowie zu Fragen der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum.

Leistungen des Notariats

Immobilienrecht

Unsere Notarkanzlei befasst sich mit notariellen Angelegenheiten rund um Immobilien. Hierzu gehören Kaufverträge für Grundstücke, Wohnungen und Erbbaurechte sowie die notarielle Begleitung von Bauträgerprojekten.

Darüber hinaus umfasst unsere Tätigkeit die Erstellung und Änderung von Teilungserklärungen sowie die Beurkundung von Änderungen der Eigentumsverhältnisse. Wir beraten Sie außerdem bei der Übertragung von Immobilien im Wege der Schenkung, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, sowie bei der Bestellung von Nutzungsrechten und dinglichen Belastungen wie Dienstbarkeiten, Grundschulden und Hypotheken.

Gesellschaftsrecht

Unsere Notarkanzlei befasst sich mit notariellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gründung und Strukturierung von Unternehmen. Hierzu gehören die Gründung von Gesellschaften wie GmbH, AG, UG, GmbH & Co. KG und KG sowie die Beurkundung von Vorgängen beim Kauf und Verkauf von Unternehmen.

Darüber hinaus umfasst unsere Tätigkeit die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen. Auch die Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen und Handelsregisterangelegenheiten gehören zu unserem Aufgabenbereich.

Wir begleiten außerdem Strukturänderungen von Personengesellschaften und Körperschaften sowie die Gründung von Projektgesellschaften und die Liquidation von Gesellschaften.

Erbrecht

Wir beurkunden Testamente und letztwillige Verfügungen sowie Erbverträge und Unternehmensnachfolgeverträge. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Beantragung von Erbscheinen und der Ausschlagung von Erbschaften. Im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen begleiten wir die rechtliche Regelung der jeweiligen Angelegenheiten.

Darüber hinaus erstellen wir Schenkungs- und Übergabeverträge für Immobilien und Unternehmen, insbesondere im Rahmen der Nachlassplanung.

Familienrecht

Unsere Notarkanzlei befasst sich mit notariellen Angelegenheiten im Familienrecht. Hierzu gehören Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge sowie ehebedingte Zuwendungsverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Des Weiteren umfasst unsere Tätigkeit die Erstellung und Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten sowie die Erstellung von Patientenverfügungen. Dabei werden die jeweiligen persönlichen Wünsche und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Dokumente berücksichtigt.

Wir sind für Sie da

Vor den Toren der Mainmetropole in Bad Homburg v.d.H.

Haingasse 1
61348 Bad Homburg v.d.H.

office@rechtsanwaltskanzlei-wagner.de

06172 – 171 00 88

06172 – 171 06 98

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Jetzt anrufen!