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In der Notarkanzlei Wagner liegt ein klarer Fokus auf dem, was wir am besten können: Immobilienrecht!

Um Sie vor Schaden zu bewahren, schreibt der Gesetzgeber in einigen Bereichen die Mitwirkung eines Notars vor.

Im Vorfeld oder der Gestaltung von Verträgen geht es darum, mögliche Probleme voraussehen, Zusammenhänge zu erfassen und Klauseln auch inhaltlich zu durchdringen.

In der Arbeit als Notarin profitiere ich von den Gebieten auf die ich spezialisiert bin.

Ich kann Ihnen helfen, Ihr Recht aktiv zu gestalten.

Als neutrale und unparteiliche Beraterin stehe ich Ihnen bei der Erstellung umfangreicher Vertragswerke mit hohem Sachverstand von Anfang an zur Seite, so bei Ihren

  • Kaufverträgen über bebauten und unbebauten Grundbesitz, Wohnungs-oder Teileigentum und Erbbaurecht
  • Bauträgerverträge (Neubau und Sanierungsobjekte)
  • Begründung von Erbbaurechten
  • Begründung und Bestellung von Reallasten
  • Bildung und Veränderung von Wohnungs- und Teileigentum, Sondereigentum
  • Begründung und Bestellung von Grundschulden, Hypotheken und Dienstbarkeiten.

Dabei berücksichtige ich die Interessen aller Beteiligten. Ich zeige Ihnen Möglichkeiten auf, wie sich potentielle Konfliktsituationen vermeiden lassen. Sie erhalten somit größtmögliche Sicherheit in der juristischen Ausgestaltung Ihrer Verträge.

Neben Beurkundungen im Immoblienrecht, führe ich selbstverständlich Beurkundungen von Rechtsgeschäften in den Bereichen Ehe und Familie, Erbfolge und Schenkung sowie Handels- und Gesellschaftsrecht durch.

Kommen Sie auf mich zu, wenn Sie hierzu Fragen haben.

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