Die volle Konzentration auf alle Bereiche der Immobilie ermöglicht uns eine ebenso umfassende wie auch gezielte Beratung.
Erwarten Sie ganze Unterstützung rund um das Immobilienrecht – aus einer Hand.
Unsere Mandanten kommen aus der Immobilien- und Bauwirtschaft. Zu ihnen zählen u.a.
- Architekten, Planer, Ingenieure, Handwerksunternehmen
- private Investoren
- Projektentwickler
- Bauunternehmen
- Immobilienmakler
- gewerbliche Mieter
Wir beraten und verteten Sie: U.a. bei rechtlichen Fragen zur Abwicklung eines Vorhabens, der Vertragsgestaltung, der Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen aus dem Werkvertragsrecht, einschließlich der Geltendmachung von Forderungen.
Hierzu gehört das private Baurecht, öffentliche Baurecht, Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Betreuung mittelständischer Bau- und Handwerksbetriebe im Bereich der Durchsetzung von Forderungen, Forderungsabwehr, Haftungs- und Gewährleistungsfragen.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt in der Begleitung von Immobilientransaktionen.
Regelmäßig führen wir Ankaufsprüfungen (sogenannte Due Diligence) durch und bereiten so die umfassende Überprüfung der rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen vor.
Haben Sie spezielle Fragen?
Informieren Sie sich hier näher über unsere Schwerpunkte.
Machen Sie einen Termin aus und lassen sich zeitnah persönlich beraten
Allgemeines Zivilrecht
Soviel ist sicher: Sie können nicht allen Schwierigkeiten des Lebens aus dem Wege gehen. Gut, wenn Ihnen im konkreten Fall ein erfahrener Partner zur Seite steht. Wir sind für Sie da, wenn es z.B. um Fragen des Allgemeinen Vertragsrechts geht.
Wir beraten und betreuen Sie umfassend und persönlich, vermitteln zwischen den Parteien und vertreten Sie, wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig ist.
Zu unseren Aufgaben gehört es, Verträge auszuarbeiten oder zu prüfen sowie Rechtsfragen auch auf dem Wege gutachterlicher Tätigkeit zu klären.
Wir begleiten die außergerichtliche Konfliktregelung vor Schieds- und Schlichtungsstellen und setzen uns bei Mediationsverfahren für Sie ein.
Zeit für das ausführliche Gespräch über Ihre Wünsche und Vorstellungen ist dabei eine wichtige Voraussetzung, um Probleme schnell und effektiv zu lösen. Denn schließlich geht es um Ihr gutes Recht.
Architektenrecht
Als Teil des Baurechts beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch in allen Fragen des Architektenrechts.
Gerade im Rahmen des Architektenrechts sind die Rechte und Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherrn bzw. dem Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Ebenso stellt sich die Frage, welche Leistungen der Architekt zu erbringen hat, für welche Fehler der Architekt haftet und ob dem Architekten Urheberrechte am Werk zustehen.
Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.
- Architektenhaftung
- Architektenhonorar
- Architektenvertrag
- Planungsfehler
- Überwachungsfehler
- Kündigung des Architektenvertrages
Auch bei speziellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Baurecht
Wer mit einem Bauvorhaben befasst ist, wird mit einer Vielzahl unterschiedlicher Partner, Anforderungen und Ansprüchen konfrontiert. Gute Planung, Beratung und Organisation in allen rechtlichen Fragen ist daher besonders wichtig. Damit Probleme gar nicht erst entstehen – oder erfolgreich und wirtschaftlich gelöst werden können.
Wir unterstützen Sie von Anfang an. Das beginnt bei der Planung und Vergabe von Bauvorhaben und reicht bis zu rechtlichen Problemen bei und nach Abschluss der Ausführung. Wir beraten Sie im Vorfeld von Verhandlungen und wirken auf Wunsch daran mit. Folgt eine gerichtliche Auseinandersetzung, sind wir natürlich auch für Sie da.
Im privaten Baurecht können Sie unser Know-How auf den Gebieten Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Bauvertragsrecht sowie Bauvertragsmanagement nutzen. Darüber hinaus kommt Ihnen unsere Erfahrung aus weiteren Schwerpunkten wie dem öffentlichen Baurecht zugute.
Wir übernehmen selbstverständlich auch die baubegleitende Rechtsberatung für Ihre Projekte.
Dieses spezielle Dienstleistungskonzept bündelt alle rechtlichen Beratungs- und Organisationsaufgaben: von der Strukturierung der juristischen Gesamtkonzeption bis zum Nachforderungsmanagement. Gern informieren wir Sie persönlich über alle Details.
Forderungsmanagement
Ein gut organisiertes Forderungsmanagement ist aufgrund der allgemeinen Verschlechterung der Zahlungsmoral bei der Überwachung und Einforderung von Außenständen zur heutigen Zeit unabdingbar. Sie haben viel Mühe und Arbeit investiert, um Ihre Leistung für Ihren Auftraggeber bzw. Kunden zuverlässig zu erledigen, haben unter Umständen auch noch viel Geld für den Einsatz von Personal und Material aufwenden müssen und im Anschluss zahlt Ihr Vertragspartner nicht. Mahnungen bleiben ohne Reaktion.
Als Rechtsanwaltskanzlei können wir aus rechtlichen und strukturellen Gründen – anders als Inkassobüros – alle notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten. Wir kümmern uns um das Mahnwesen, so dass Sie sich auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.
Die Kosten für Sie sind im Falle unserer Mandatierung gering: Sofern sich der Schuldner mit dem Ausgleich der Forderung in Verzug befindet, hat er die Kosten der Rechtsverfolgung zusätzlich zu tragen. In einer Vielzahl der Fälle reicht ein Aufforderungsschreiben des Rechtsanwaltes, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Maklerrecht
Wir bieten im Bereich des Maklerrechts rechtlichen Beistand von der Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.
Wir unterstützen Sie u. a. bei der Überprüfung, ob tatsächlich ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist und bei der Durchsetzung und Abwehr von Provisionen.
Aufgrund der vielfältigen gesetzlichen Regelungen im Bereich des Maklerrechts (MaBV, Preisangabenverordnung, BGB, Standesregeln für Makler und Hausverwalter, Wettbewerbsregeln für Immobilienmakler), aber auch wegen der mannigfaltigen Rechtsprechung ist anwaltliche Unterstützung oftmals notwendig, um seine rechtlichen Interessen auch tatsächlich durchzusetzen.
Die Rechtsanwaltskanzlei und Notarkanzlei Wagner kann auf eine langjährige Erfahrung im Bereich des Maklerrechts zurückgreifen und bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Interessenvertretung.
Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs zur Verfügung.
Mietrecht
Wir beraten Sie in allen Fragen des Mietrechts, insbesondere der Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Gerade als prozessual ausgerichtete Anwaltskanzlei vertreten wir Sie nicht nur in allen außergerichtlichen, sondern auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir begleiten Sie auch bei Übergaben von Mietobjekten.
Neben den klassischen Feldern des Mietrechts wie z. B. Kündigungen, Mietkaution, Schönheitsreparaturen, Mängel, Mietminderung, Mieterhöhung, Modernisierung und Betriebskosten sind wir auch auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung tätig.
Wohnungseigentumsrecht
Die Komplexität der dem Wohnungseigentumsrecht zugrunde liegenden immobilien- und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften erfordert genaueste Kenntnisse der Materie, die Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Wagner bieten kann. Streitigkeiten können dabei sowohl zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, als auch mit dem Verwalter entstehen.
Besonders zu berücksichtigen ist die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum und die sich hieraus für den einzelnen Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Kompetenzen und Rechte. Probleme ergeben sich auch regelmäßig daraus, dass die Wohnanlagen durch einen Verwalter verwaltet werden. Stets stellt sich die Frage, ob die Wohnanlage ordnungsgemäß verwaltet wird, der Verwalter seine Kompetenzen wahrt und die vorgelegten Jahresabrechnungen und der Wirtschaftsplan rechtmäßig sind.
Neben den klassischen Themen des Wohnungseigentumsrechts wie z.B.
- Abgrenzung Gemeinschafts-/Sondereigentum
- Bauliche Veränderungen
- Beschlussanfechtung
- Beschlusskompetenzen
- Instandhaltung/Instandsetzung
- Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Sondernutzungsrechte
- Verwalter
- Verwalterbeirat
- Wohngeld
beschäftigen wir uns auch mit dem Entzug des Wohnungseigentums sowie dessen Zwangsverwaltung- und Zwangsversteigerung.